Zwangsvorstellungen im Familienrecht

Eltern bleiben - Ein Leben lang

Zwangsvorstellungen im Familienrecht

27. September 2017 Er-/Beziehung Gleichberechtigung 6

Es ist faszinierend.

Kaum kommt eine Partei mit ernstzunehmenden Regierungschancen, wie die FDP auf die Idee das Familienrecht vom Sexismus der 50er Jahre zu befreien und davon ausgehen, dass Väter genauso wichtig für das Wohlergehen der Kinder sind, wird so getan, als würde das neuerdings einen Zwang auf Etern ausüben und es kommen so merkwürdige Fragen wie:

„Die FDP fordert im neuen Parteiprogramm die Doppelresidenz (Wechselmodell) als Regelfall für Trennungskinder in Sorgerechtsverfahren, für den Fall, dass sich deren Eltern auf keine andere Nachtrennungs-Betreuung einigen können.
Wie läßt sich diese Forderung nach staatlicher Regulierung mit den liberalen Prinzipien Ihrer Partei in Einklang bringen?“

So eine Frage kann eigentlich nur von drei Arten Menschen kommen:

  1. Menschen die sich über Sorgerechtsthemen keine Gedanken machen, weil sie z.B. kinderlos sind oder gerne am 50er Jahre Rollenmodell festhalten, weil sie die Erziehung der Blagen gerne auf die Frau abwälzen. Oder Männer, deren Frau die Kinder bei ihnen abgeladen hat, die sich deshalb nicht vorstellen können, dass andere Männer das nicht ganz so leicht haben wie zum Beispiel Jochen König.
  2. Den privilegierten alten weißen Frauen, die vom gegenwärtigen Status quo profitieren und um den Verlust ihrer Privilegien fürchten.
  3. Kriegsgewinnler, die vom Status Quos profitieren, wie Familienanwälte, Sozialarbeiter und der eine oder andere Jugendamtsmitarbeiter, die beim Paradigmenwechsel als Schwervermittelbare der Langzeitarbeitslosigkeit entgegensehen.

Alle anderen, sprich, Väter die sich um ihre Kinder kümmern wollen und hier an den gegenwärtigen Gesetzen, an der Rechtssprechung und an sexueller Diskriminierung scheitern, werden eher die Gegenfrage stellen: „Wurde mir die Rolle als Zahlvater etwa nicht vom Gericht aufgezwungen? Wurden meine Kinder nicht gezwungen im Alltag auf ihren Vater zu verzichten? Ist das weniger ’staatliche Regulierung‘?“

Es ist eine absurde Vorstellung davon auszugehen, dass irgendetwas, was über deutsche Gerichte geregelt wird, ohne Zwang und letztendlich staatliche  Regulierung auskommt.

Die entscheidende Frage ist: „Auf wen üben wir, aus welchen Gründen Zwang aus?“

Zwang im Residenzmodell

Beim Residenzmodell als Standard bedeutet das: Wir üben Zwang auf die Väter aus, weil sie erstens überhaupt erst vor Gericht ziehen müssen, wenn sie für ihre Kinder präsent bleiben wollen. Wir zwingen sie darzulegen, warum es dem Kindeswohl förderlich ist, wenn sie sich gleichberechtigt um das Kindeswohl kümmern und somit vom Standard abweichen wollen. Und wenn sie die an Gerichten herrschende Haltung, dass die Mutter die wichtigere Bezugsperson ist, nicht entkräften konnten, üben wir den Zwang auf sie aus, auf ihren Wunsch nach Alltagspräsenz bei ihren Kinder zu verzichten. Selbst positive Gutachten sind kein Garant dafür die sexistische Grundhaltung von FamilienrichterInnen zu überstimmen, wie der eine oder andere meiner Freunde zu berichten weiß. Stattdessen werden diese Väter gezwungen Unterhalt zu zahlen und gegenwärtig macht es da kaum einen Unterschied, ob sie 10% oder 45% der Erziehungszeit übernehmen. Außerdem üben wir hier (meist aus denselben Gründen) Zwang auf die Kinder aus, die auf ihren Vater im Alltag verzichten müssen. Dem üblichen Irrglauben zum Trotz baut man zu Kindern nämlich keine Bindung durch Quality Time an jedem zweiten Wochenende auf. Bindung zu Kinder entsteht durch Alltagspräsenz, wenn man morgens mit ihnen frühstückt, ihnen das Schulbrot macht, wenn man sie aus dem Kindergarten abholt, bei den Hausaufgaben hilft, all die tausend Fragen beantwortet, die ein kleiner Mensch so stellt, abends eine Geschichte erzählt oder nachts da ist, um sie nach einem Alptraum zu beruhigen. Oft können sich die Kinder das noch gar nicht vorstellen, wie sich das anfühlt, wenn ihr Vater das macht, weswegen es auch problematisch ist Kinder hierzu befragen. Sollte es beim Vater keine pathologischen Verhaltensstörungen geben, sollten Kinder vielleicht erstmal die Erfahrung machen, bevor man sie dazu fragt.

Zwang im Wechselmodell

Im Gegensatz zum Vater und Kind im gegenwärtigen Status Quo, wird die Mutter beim Standard „Wechselmodell“ nicht aus dem Leben der Kinder entfernt oder auf homöopathische Dosen reduziert. Sie muss nur akzeptieren lernen, dass sie nicht die einzige Bezugsperson im Leben des Kindes ist. Wir zwingen eine Mutter, die meint, sie wäre die einzige wichtige Person für ihr Kind, aus der Symbiose mit dem Kind.

Selbstverständlich gibt es böse Väter. Gewalttätige Menschen, die nur ihre narzisstische Persönlichkeitsstörung dadurch ausleben wollen, dass sie über das Kind die Mutter terrorisieren, aber die negativen Fälle gibt es bei Müttern nicht weniger. Mütter, die möglicherweise aus Rache oder finanziellen Gründen wollen, dass der Vater jenseits von der Wochenendbespaßung keine Rolle im Leben des Kindes spielt.

Wollten wir auf diesen negativen Minderheiten unsere Standards im Familienrecht aufbauen, müssten Richter vor der Trennung bei allen Paaren entscheiden, ob überhaupt einer und wenn dann, welcher der Elternteile sich um das Kind kümmern darf.

Was den gegenwärtigen Status quo so unerquicklich macht ist die Tatsache, dass er gegenwärtig der Zwang auf sexistischen und eigentlich überkommen Rollenmodellen aufbaut.

Und die FeministInnen?

In der Hinsicht müssten die vehementesten Befürworter des Wechselmodells eigentlich die modernen FeministInnen sein. Diese werden doch nicht müde, für ihre fragwürdige Ideologie Männer mit der Behauptung zu umwerben, Feminismus würde sich ja auch um die Auflösung der männlichen sexistischen Rollenstrukturen bemühen. Dummerweise scheint sich das nur auf die Rolle als Vorstandsvorsitzender oder andere Rollen zu beschränken, die nicht mit der Aufgabe weiblicher Privilegien einhergehen. Zum Vorstoß der FDP, die Gleichberechtigung auf das Familienrecht auszudehnen liest man eigentlich nur Hassschriften über die Altherrenpartei, welche jetzt an die Privilegien der Mütter ranwollen.

Sich öffentlich für das Wechselmodell zu bekennen ist mir treffenderweise nur vom Verband berufstätiger Mütter bekannt, die sich vermutlich freuen würden, wenn sie ihrer Berufstätigkeit, vom Ex Partner unterstützt, intensiver nachgehen könnten.

Als einzigen feministischen Pro Kommentar zum Wechselmodell, hat sich editionF gerade mal in EINEM Artikel getraut, einige meiner „13 Wahrheiten über das Wechselmodell“ der feministischen Leserschaft nahezubringen. Ansonsten sind Feministinnen wie Antje Schrupp zwar bei jeder Gelegenheit dabei, wenn sie darüber Jammern wollen, wie schwer Frauen es haben, Karriere und Familie unter einen Hut zu bringen, aber sie fordern lieber ein bedingungsloses Grundeinkommens für Mütter, damit sie den Vater nicht mehr als Finanzierer in ihrem Leben brauchen und man ihnen dafür sämtliche Rechte entziehen kann. Bevor Frau mal darüber nachdenkt ihre weiblichen Sorgerechtsprivilegien zur Disposition zu stellen. Das Grundeinkommen hat zwar nichts mit Gleichberechtigung zu tun, oder mit einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Karriere, wenn der biologische Vater durch Vater Staat ersetzt wird, aber bei solchen Frauen kommt einem doch das alte Frank Sinatra Zitat in den Kopf:

„Widersprich nie einer Frau sondern warte einfach fünf Minuten, bis sie es selber tut.“

Letztendlich ist der „Zwang“, der durch einen Standard Wechselmodell entsteht nicht größer, als der Zwang, der durch einen Standard „Residenzmodell“ entsteht.

Der große Unterschied ist nur, dass der Zwang des Standards „Wechselmodell“ Druck auf die Eltern ausübt sich erwachsen zu verhalten und ihre eigenen Befindlichkeiten mal dem Kindeswohl unterzuordnen, während der Standard „Residenzmodell“ Konflikte schürt. Im Standard „Residenzmodell“ wird Kriegsführung gegenwärtig meist immer noch mit dem Kindesbesitz belohnt.

So salomonisch, dass die Richter Brechts kaukasischen Kreidekreis mal inhaltsgetreu auf das Sorgerecht anwenden, sind diese meist leider nicht. Ansonsten würden sie nämlich schon heute einfach jenem Elternteil, der sich bemüht dem Kind eben nicht einen Elternteil abzureißen das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. In der Erwartung, dass dieser Elternteil mit der Verantwortung so vernünftig umgeht, dass sein Kind mit beiden Elternteilen groß werden kann. Ich habe leider gerade mal von einem Fall gehört, wo die Richter einer bindungsintoleranten Mutter, die sich mit immer neuen Fantasiegeschichten dem Wunsch des Vaters nach einem Wechselmodell entgegenstellte, mit dem Entzug des Aufenthaltbestimmungsrechtes drohten. Traurig, dass solche Frauen die Kapazitäten der Familiengerichte belasten.

Meist ist es jedoch immernoch so, dass die Kinder aufgrund der absurden Idee beim Standard „Residenzmodell“, den „besseren“ Elternteil zu ermitteln zu wollen und der gegenwärtig noch zutiefst sexistischen Haltung der Helferindustrie, einen Elternteil als Bezugsperson im Alltag verlieren.

Der Elternteil, der beim Standard „Wechselmodell“ vermeintlich verliert, gewinnt bei einer nüchternen Betrachtung eher. Er gewinnt Freiraum zur Entspannung, Freiraum um seinen eigenen Lebensunterhalt und seine eigene Altersversorgung sicher zu stellen, und eine Entlastung bei der Verantwortung, die Kinder einfach neben all der schönen Dinge leider auch bedeuten.

GELD GELD GELD

Zu vermuten, dass Männer weniger für die Fürsorge in der Lage wären ist doch eigentlich genau die sexistische Rollenzuweisung, gegen die der Feminismus doch angeblich aufstehen will. Die Unterstellung es ginge den Vätern nur ums Geld, ist in der Mehrheit der Fälle Unsinn. Was der Vater weniger an die Mutter zahlt, gibt er für den Alltag mit den Kindern, die größere Wohnung aus oder verdient es weniger, weil er jede zweite Woche halt keine Überstunden machen kann. Und jene Fälle wo eine Attraktive HartzIV Empfängerin einen Großverdiener zum Vater ihrer Kinder gemacht hat, sind bei weitem nicht so häufig, wie sie gerne gemacht werden. Außerdem zahlt der Vater bei großen Einkommensdifferenzen immer noch Ausgleichsunterhalt. Es ist leider auch eher eine Legende von Müttern, die um ihre Einkünfte fürchten, dass sich im Wechselmodell der Unterhalt komplett auflöst. Nur den vollen HartzIv-Satz wird man da vermutlich wirklich nicht mehr bekommen. Insofern ist die Unterstellung, Väter würden das Wechselmodell präferieren, weil sie Geld sparen wollen, wohl eher eine Projektion von Müttern, die befürchten Geld zu verlieren, denn sollten beide Eltern in der Lage sein auch vergleichbaren Niveau ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, heißt es für wahr Abschied von der bequemen Teilzeit + Unterhalt. Im Gegenzug verschaffen die Väter den Müttern hierfür aber auch den Freiraum.

Die Unterstellung „Wechselmodell als Standard bedeutet mehr Zwang im Familienrecht“ natürlich Unfug, der Zwang verlagert sich und wenn sich beide Eltern nach der Trennung erstmal auf Augenhöhe begegnen können, entsteht mehr Freiraum sich außergerichtlich zu einigen. Wenn der Vater keine fünfzig 50% betreuen will, ist das kein Problem. Anhand der Düsseldorfer Tabelle hat man ein ganz gutes Mittel, um sich zu erreichen, wie viel Unterhalt für die Mehrbetreuung fällig wird. Streit vor dem Gericht wird nur dann noch nötig, wenn ein Elternteil ums verrecken das Residenzmodell betreiben möchte. Ohne wirklich Gründe des Kindeswohl, wird er dann aber wenig Spaß haben. Das hat man schon nach der Sorgerechtsreform 1998 festgestellt, als Väter nach der Scheidung plötzlich automatisch das gemeinsame Sorgerecht bekamen. Die Mütter, die nicht von den alten Regelungen ablassen wollten, stellten schnell fest, dass vor Gericht die Frage, ob der Vater abends mal ein Bier trinkt oder etwas strenger als die Mutter war, leider nicht als Argument anerkannt wurde, um das Sorgerecht zu entziehen. Und nach der Studie von Herrn Proksch zeigten sich vor allem diese Mütter später im Schnitt sogar sehr zufrieden, mit dem Zwang, welchen das Familiengericht auf sie ausgeübt hat. Sorgeberechtigte Väter, die noch einen Anteil am Leben ihrer Kinder hatten, waren z.B. wesentlich zuverlässiger beim Unterhalt und letztendlich ist es auch eine Entlastung bei der Verantwortung, wenn man nicht mehr alleine alle weitreichenden Entscheidungen fällen muss.

Und es ist eine unglaubliche Entlastung für die Kinder, wenn sie bei ihren Großereignissen wie Geburtstag, Konfirmation, Abitur oder Hochzeit keine Bauchschmerzen bekommen müssen, ob sie Vater und Mutter einladen können, oder ob diese ihnen den Feiertag mit ihrer liebgewonnenen Zickerei ruinieren.

Alleine das ist ein Grund, hier als Eltern erwachsen zu handeln und sich gemeinsam um die Kinder zu bemühen.

Denn eins sollte man sich klar machen. Egal wie wichtig man selber für seine Kinder ist. Kinder brauchen beide Eltern.

 

6 Antworten

  1. Jessy sagt:

    Schön geschrieben. Danke hierfür 🙂

  2. Dirk Franke sagt:

    Vielen Dank für die schöne Zusammenfassung. Auch die Antwort von Herrn Lindner auf die Ausgangsfrage ist beachtenswert. Das Wechselmodell entspricht viel eher liberalen Grundsätzen als das Residenzmodell, welches darauf abzielt, einen Elternteil per staatlichem Gewaltmonopol auszugrenzen.

  3. Mark sagt:

    Ja, sehr gut.

    Ich würde aber auf das Scheinargument der Regulierung und liberalen Prinzipien eingehen.

    Ich erkenne auch einen kleinen Denkfehler im Artikel. Es ist ja nicht so, dass die Familiengerichte und Juristen, die Gutachter und Berater behaupten würden, der Vater sei weniger wichtig. Alle betonen die Relevanz der Vaterbeziehung und dass eine gute Bindung zu beiden Eltern wichtig sei. Nur, dass das Kind nur EINEN LEBENSMITTELPUNKT bei einem Elternteil hat, sei dem Heranwachsen zuträglicher, als ein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils (gerichtlich) zu erzwingen.

    Gegen dieses Argument, das allein gültige Argument, gilt es vorzugehen. Alles andere kann man geflissentlich überhören bzw. überlesen.

  4. Fiete sagt:

    Gute Arbeit, @Lutz! Inhaltlich 1a. Und die verquaste Sprache ( Residenzmodell, Wechselmodell, Kindeswohl, Unterhalt ) hat sich ja offensichtlich so durchgesetzt, daß sie mittlerweile ( leider ) als „formal korrekt“ allgemein akzeptiert wird.
    Sofern Du keinen Einspruch erhebst, werde ich den Volltext zitieren.

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